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GGG Steuern

 

Sie benötigen Hilfe bei der Steuererklärung?

Das Team von Freiwilligen hilft  deutschsprechenden Steuerpflichtigen des Kantons Basel-Stadt beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung. Zwei Vorgehensweisen stehen zur Wahl:

 

Gemeinsam ausfüllen

Unsere Freiwilligen füllen mit Ihnen zusammen die Steuererklärung am PC aus. Termine für Unterstützung in der Nachsaison sind weiterhin möglich via Telefon 079 920 02 24 (unregelmässig bedient, bitte Telefonnummer für RR hinterlassen) oder online buchbar: https://www.terminland.de/ggg-steuern/ .

Informationen zum Angebot finden Sie auch im Flyer GGG Steuern zum Download

 

 

Einreichen per Post ganzjährig

Sie stellen uns Ihre Steuererklärung samt vollständigen Unterlagen (siehe Kundenmerkblatt 2023) plus Ihre Telefonnummer oder Emailadresse für allfällige Rückfragen per Post an folgende Adresse zu:

GGG STEUERN
Postfach
4001 Basel

Wir füllen die Steuererklärung für Sie aus. Das Einreichen per Post ist ganzjährig möglich.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Empfangsbestätigung mit der Angabe eines ungefähren Bearbeitungstermins. Sobald wir Ihre Steuererklärung bearbeitet haben, erhalten Sie Ihre Unterlagen samt Rechnung/Einzahlungsschein zurück.



Datenschutz

Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und wir gewähren Ihnen die sichere Verwahrung Ihrer Daten. Weitere Informationen dazu, wie wir Ihre Personendaten bearbeiten, finden Sie in der Datenschutzerklärung.

 

 

Wann wir nicht helfen können

Selbstständigerwerbende oder Personen mit Immobilien (Ausnahme: selbst bewohntes Eigenheim) sind von unseren Dienstleistungen leider ausgeschlossen. Auch bei komplizierten Vermögensverhältnissen, wie z.B. Erbgemeinschaften, sind wir nicht die geeigneten Partner. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, bitten wir Sie, sich an einen Steuerspezialisten zu wenden.

Fremdsprachigen Steuerpflichtigen empfehlen wir den Kontakt zu GGG Migration.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für das Ausfüllen der Steuererklärung wird eine Gebühr erhoben, die nach Erledigung der Arbeiten (nur CHF) zu entrichten ist. Diese errechnet sich einerseits nach dem Reineinkommen und andererseits auf der Basis des Reinvermögens wie folgt:

Gebühr beim Reineinkommen (Kanton) gemäss Pos. 739:

bis CHF10 000.–GebührCHF10.–
bis CHF20 000.–GebührCHF20.–

bis CHF

30 000.–GebührCHF

30.–

...
bis max. CHF250 000.–GebührCHF250.–


Gebühr beim Reinvermögen gemäss Pos. 889

bis CHF20 000.–GebührCHF0.–
bis CHF40 000.–GebührCHF10.–

bis CHF

60 000.–GebührCHF

20.–

bis CHF80 000.–GebührCHF30.–
...
bis max. CHF520 000.–GebührCHF250.–