Wann wir nicht helfen können
Selbstständigerwerbende oder Besitzerinnen und Besitzer von Mehrfamilienhäusern sind von unseren Dienstleistungen leider ausgeschlossen. Auch bei komplizierten Vermögensverhältnissen (wie z. B. Erbgemeinschaften, Auslandvermögen usw.) sind wir nicht die geeigneten Partner. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, bitten wir Sie, sich an einen Steuerspezialisten zu wenden.
Fremdsprachigen Steuerpflichtigen empfehlen wir den Kontakt zu GGG Migration.
Welche Gebühren fallen an?
Für das Ausfüllen der Steuererklärung wird eine Gebühr erhoben, die nach Erledigung der Arbeiten (nur CHF) zu entrichten ist. Diese errechnet sich einerseits nach dem Reineinkommen und andererseits auf der Basis des Reinvermögens wie folgt: