GGG Steuern
Sie benötigen Hilfe bei der Steuererklärung?
Das Team von Freiwilligen hilft deutschsprechenden Steuerpflichtigen des Kantons Basel-Stadt beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung. Zwei Vorgehensweisen stehen zur Wahl:
Gemeinsam ausfüllen
Unsere Freiwilligen füllen mit Ihnen zusammen die Steuererklärung am PC aus. Termine für Unterstützung in der Nachsaison sind ab sofort jeden Donnerstag von 9-12 Uhr via Telefon 079 920 02 24 oder online buchbar: https://www.terminland.de/ggg-steuern/ .
Informationen zum Angebot finden Sie auch im Flyer GGG Steuern zum Download.
Einreichen per Post ganzjährig
Sie stellen uns Ihre Steuererklärung samt vollständigen Unterlagen (siehe Kundenmerkblatt 2023) per Post an folgende Adresse zu
GGG STEUERN
Postfach
4001 Basel
Wir füllen die Steuererklärung für Sie aus. Das Einreichen per Post ist ganzjährig möglich.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine schriftliche Empfangsbestätigung mit der Angabe eines ungefähren Bearbeitungstermins. Sobald wir Ihre Steuererklärung bearbeitet haben, erhalten Sie Ihre Unterlagen samt Rechnung/Einzahlungsschein zurück.
Datenschutz
Ihre Angaben behandeln wir vertraulich und wir gewähren Ihnen die sichere Verwahrung Ihrer Daten. Weitere Informationen dazu, wie wir Ihre Personendaten bearbeiten, finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wann wir nicht helfen können
Selbstständigerwerbende oder Personen mit Immobilien (Ausnahme: selbst bewohntes Eigenheim) sind von unseren Dienstleistungen leider ausgeschlossen. Auch bei komplizierten Vermögensverhältnissen, wie z.B. Erbgemeinschaften, sind wir nicht die geeigneten Partner. Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, bitten wir Sie, sich an einen Steuerspezialisten zu wenden.
Fremdsprachigen Steuerpflichtigen empfehlen wir den Kontakt zu GGG Migration.
Welche Gebühren fallen an?
Für das Ausfüllen der Steuererklärung wird eine Gebühr erhoben, die nach Erledigung der Arbeiten (nur CHF) zu entrichten ist. Diese errechnet sich einerseits nach dem Reineinkommen und andererseits auf der Basis des Reinvermögens wie folgt:
Gebühr beim Reineinkommen (Kanton) gemäss Pos. 739:
bis CHF | 10 000.– | Gebühr | CHF | 10.– |
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bis CHF | 20 000.– | Gebühr | CHF | 20.– |
bis CHF | 30 000.– | Gebühr | CHF | 30.– |
... | ||||
bis max. CHF | 250 000.– | Gebühr | CHF | 250.– |
Gebühr beim Reinvermögen gemäss Pos. 889
bis CHF | 20 000.– | Gebühr | CHF | 0.– |
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bis CHF | 40 000.– | Gebühr | CHF | 10.– |
bis CHF | 60 000.– | Gebühr | CHF | 20.– |
bis CHF | 80 000.– | Gebühr | CHF | 30.– |
... | ||||
bis max. CHF | 520 000.– | Gebühr | CHF | 250.– |
Maximale Gebühren für Einkommen und Vermögen: jeweils CHF 250.–. Für einen neuen Besprechungstermin wegen fehlender Unterlagen berechnen wir eine Umtriebsentschädigung von CHF 10.–. Für die Abwicklung per Post und/oder bei erheblichem Mehraufwand erheben wir eine Sondergebühr von jeweils CHF 10.-.
Allfällige Spenden kommen der GGG Basel zugut.
Flyer GGG Steuern zum Download.