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Für Gesuche gibt es ein Formular "Kulturförderungsgesuch" und ein Formular für "Soziales" (ausser Kultur). Diese Formulare können als Word-Datei heruntergeladen werden. Es gibt einen farblich hinterlegten Bereich, in diesen hellgelben Bereichen können die gefragten Informationen eingegeben werden. Das ausgefüllte Formular kann per Post (Adresse siehe unten) oder per E-Mail (ggg(at)ggg-basel.ch) an die GGG gesandt werden. Wenn Sie das Gesuch per E-Mail senden, bitten wir Sie, zusätzlich zum Mail einen eigenhändig unterzeichneten Begleitbrief per Post zu senden an:

GGG Basel
Im Schmiedenhof 10
Postfach 628
4001 Basel




Kulturförderungsgesuch:

Gesuche für Kultur müssen mindestens drei Monate vor dem Anlass eingereicht werden.

Kulturförderungsgesuch (Word-Dokument 112kB)




Gesuch für Soziales:

Es wird empfohlen Gesuche für Soziales mit dem Gesuchsformular einzureichen.

Gesuch für Soziales (ausser Kultur) (Word-Dokument 72 kB)




Grundsätze zum Vergabungswesen Kultur

Die GGG fördert in der Regel prioritär

- Fortschrittliche, experimentelle, innovative, junge, in die Zukunft weisende Kunst
- Qualitativ hochstehende, aussagestarke Kunst, auf professionellem Niveau
- Live-Produktionen

Die GGG fördert im Prinzip nicht

- Bildende Kunst: keine Werk-Ankäufe
- Produktionen von Ausbildungsanstalten
- Diplomarbeiten u.ä.
- Universitäre und wissenschaftliche Belange, Forschung
- Tagungen, Kongresse, Seminare
- Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
- Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben
- Kommerzielle Unternehmungen
- Promotion von Kunst (z. Bspl. Dokumentations-CDs, Kataloge)
- „Konserven“ wie CDs (im Gegensatz zu Live-Produktionen)
- Druckkostenbeiträge, Publikationsbeiträge
- Filme
- Unterhaltungsanlässe
- Produktionen, die sich finanziell selber tragen können müssten (z. Bspl. durch Sponsoring und Eintritte)
- ideologisch abhängige Kunst
- Konzert-Tournéen
- Benefiz-Veranstaltungen
- Gross-Anlässe
- Feste und Jubiläen
- Regelmässige Unterstützungen
- Gesuche von Fundraising-Organisationen
- Aktivitäten von staatlichen Institutionen

Weitere Bedingungen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Kulturförderungsformular.




Grundsätze zum Vergabungswesen Soziales

Die GGG fördert prioritär

- Innovative Nischen-Produkte
- Problemlösungen, denen sich sonst niemand annimmt
- Auf nachhaltige Wirkung angelegte Projekte
- Grundsatz: „Hilfe zur Selbsthilfe“
- Ehrenamtliche Tätigkeiten im Projekt


Die GGG fördert im Prinzip nicht

- Staatliche, kirchliche und politische Aktivitäten
- ideologisch abhängige Aktivitäten
- Kommunale Angelegenheiten ausserhalb Basels
- Sportliche Veranstaltungen (Ausnahme Behindertensport oder Integrationsprojekte)
- Hilfe für Einzelpersonen
- Ausbildungsbeiträge
- Projekte von Ausbildungsanstalten
- Diplomarbeiten u.ä.
- Universitäre und wissenschaftliche Belange
- Tagungen
- Aufgaben, die auch schon von anderer Seite sinnvoll bearbeitet werden
- Projekte von grundsätzlich profitorientierten Firmen
- Projekte, die sich finanziell selber tragen können müssten (z.B. durch Sponsoring)
- Benefiz-Veranstaltungen
- Beiträge für die Deckung bereits entstandener Defizite
- Beiträge für Veranstaltungen, die bereits stattgefunden haben

Weitere Bedingungen zur Einreichung entnehmen Sie bitte dem Gesuch für Soziales.

Erziehungshilfen
Zunftsaal und Vorgesetztenzimmer im Schmidenhof
Rechtsauskunft
BVG-Beratung
www.kulturkick.ch
Wildensteineregg - Neues Wohnen in der Breite
Raumfinder