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KOMMISSION ZUR MITFINANZIERUNG VON ERZIEHUNGSHILFEN

Wir unterstützen Eltern und erziehungsberechtigte Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten, finanziellen Verhältnisse Schwierigkeiten haben, ihren Kindern eine Freizeitaktivität  zu ermöglichen.

Im Rahmen unserer finanziellen Mittel können wir Beiträge gewähren an:

  • Sportliche Aktivitäten wie Schwimmen, Fussball, Judo, etc.
  • Kreativität wie Musik, Malen, Tanz, Theater, etc.

Die Förderung und Entwicklung der Kinder und der Jugendlichen stehen immer im Vordergrund.

So fallen beispielsweise der Schulbesuch – Aufgabe, die vom Staat übernommen wird – und die Finanzierung von Babysittern nicht in diesen Bereich.

Bedingungen

  • Wohnort oder Bürgerrecht der Kinder oder Jugendlichen im Kanton Basel-Stadt.
  • Für jedes Kind muss ein Gesuchsformular ausgefüllt werden.
  • Für eine Verlängerung des Gesuchs muss ein Zwischenbericht mit Rechnung und Einzahlungsschein eingereicht werden.

Wie stelle ich ein Gesuch?

Damit wir Ihr Gesuch (Gesuchsformular, pdf) bearbeiten können brauchen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • Das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt
  • Begründung / Entwicklungsbericht
  • Kopie Rechnung / Beleg oder Quittung der ZahlungOriginal Einzahlungsschein der Freizeitbeschäftigung


Bitte schriftlich einreichen an:

Kommission zur Mitfinanzierung von Erziehungshilfen
c/o Familien-, Paar- und Erziehungberatung
Greifengasse 23
Postfach 189
4005 Basel

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Sandra Ritter, 061 686 68 68

Die Kommissionsmitglieder:
Renato Meier, Präsident, Leiter Familien-, Paar- u. Erziehungsberatung
Andreas Bernoulli, Dr. iur. Advokat
Sandra Ritter, Sachbearbeiterin

Erziehungshilfen
Zunftsaal und Vorgesetztenzimmer im Schmidenhof
Rechtsauskunft
BVG-Beratung
www.kulturkick.ch
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